Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_271/2022 vom 15. August 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Streit um eine Mietzinserhöhung aufgrund von üblichen Mieten im Quartier nach Ablauf eines indexierten Mietvertrags. Die Kläger, die Vermieter, haben eine Erhöhung des Mietzinses beantragt, während der Mieter eine Mietreduktion aufgrund des gesunkenen Referenzzinssatzes gefordert hat. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass die vom Vermieter geforderte Erhöhung nicht gerechtfertigt ist, da die vorgelegten Vergleichsmieten nicht ausreichend ähnlich zu der streitigen Wohnung sind. Es hat auch festgestellt, dass die Vermieter nicht berechtigt sind, sich auf absolute Faktoren zur Rechtfertigung der Mietzinserhöhung zu berufen, da dies nur in Ausnahmefällen zulässig ist. Insgesamt hat das Bundesgericht das Urteil der Vorinstanz bestätigt und den Vermietern die Kosten auferlegt.