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Der Beschwerdeführer in der vorliegenden Entscheidung des Bundesgerichts, A._, ist beschuldigt worden, verschiedene strafbare Handlungen begangen zu haben, darunter Betrug, Urkundenfälschung und pornografische Handlungen. Er wurde von der Kanzlei Victoria Roth, der Staatsanwaltschaft und den Inspektoren C._ und D._ verfolgt. A._ hat eine Rüge gegen die Staatsanwältin Roth und die Inspektoren C._ und D._ erhoben, die von der ersten Instanz abgewiesen wurde. Das Bundesgericht hat die Rechtsmittel des Beschwerdeführers in den beiden Angelegenheiten abgewiesen und die Kosten des Verfahrens ihm auferlegt.