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Das Bundesgericht hat über den Fall eines Ehepaars entschieden, das sich scheiden lassen möchte. Der Ehemann hat beantragt, die Unterhaltszahlungen für das gemeinsame Kind und seine Ehefrau zu reduzieren. Das Kantonsgericht hat teilweise dem Antrag des Ehemanns stattgegeben, aber die Unterhaltszahlungen für das Kind höher festgesetzt als vom Ehemann beantragt. Das Bundesgericht hat den Rekurs des Ehemannes abgelehnt und entschieden, dass er weiterhin die höheren Unterhaltszahlungen leisten muss. Das Gericht hat festgestellt, dass der Ehemann nicht genügend Anstrengungen unternommen hat, um eine Stelle mit einem ähnlichen Einkommen wie zuvor zu finden, und hat ihm ein hypothetisches Einkommen von 7'110 Franken zugewiesen. Das Gericht hat auch bestätigt, dass der Ehemann in der Lage ist, die Unterhaltszahlungen zu leisten, ohne seinen eigenen Existenzminimum zu gefährden.