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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall, bei dem es um die Auslegung einer Versicherungspolice für ein Fahrzeug geht. Der Kläger hatte seine Porsche 911 GT2 RS bei der Beklagten versichert. Die Versicherung schloss eine Deckung für Rennen, Wettbewerbe und ähnliche Veranstaltungen sowie für Fahrten auf Rennstrecken, Rundkursen und Straßen, die zu diesem Zweck genutzt werden, aus. Im Oktober 2019 verursachte der Kläger einen Unfall während einer Veranstaltung auf der Rennstrecke Monza, für den die Versicherung die Deckung verweigerte. Der Kläger forderte vor Gericht die Versicherungsleistungen ein. Das erstinstanzliche Gericht wies die Klage ab, und das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Das Bundesgericht gelangte zu dem Schluss, dass die Klausel in den Versicherungsbedingungen des Klägers die Deckung für nicht-wettbewerbsorientierte Fahrten auf Rennstrecken ausschloss und dass die Auslegung der Klausel durch das Berufungsgericht nicht zu beanstanden war. Das Bundesgericht wies daher die Klage des Klägers ab und legte die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren zu seinen Lasten fest.