Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines Mannes, der wegen verschiedener Straftaten, darunter Körperverletzung, Raub und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, vor Gericht stand. Das Strafgericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren, einer Geldstrafe und ordnete die Fortsetzung seiner Haft sowie eine ambulante psychiatrische Behandlung an. Es entschied jedoch, ihn nicht aus der Schweiz zu vertreiben. Das Kantonsgericht bestätigte das Urteil, änderte jedoch die Entscheidung zur Ausweisung und ordnete die Ausweisung des Mannes für eine Zeit von 5 Jahren an. Das Bundesgericht stellte fest, dass das Interesse der öffentlichen Sicherheit an der Ausweisung des Mannes über seinem Interesse, in der Schweiz zu bleiben, überwiegt. Daher wurde der Rekurs des Mannes abgewiesen.