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Das Bundesgericht hat entschieden, dass das Migrationsamt des Kantons Zürich zu Recht nicht auf das Gesuch von A._ um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung eingetreten ist. A._ ist türkischer Staatsangehöriger und hatte eine Niederlassungsbewilligung erhalten, die jedoch widerrufen wurde, nachdem er straffällig geworden war. A._ hatte mehrere Wiedererwägungsgesuche gestellt, die alle abgelehnt wurden. Er argumentierte unter anderem mit seinem Recht auf Privatleben und einem Abhängigkeitsverhältnis zu seinen Töchtern. Das Bundesgericht stellte fest, dass keine wesentliche Veränderung der Umstände vorliegt, die einen Anspruch auf Neubeurteilung begründen würde. Auch die eingeschränkten medizinischen Möglichkeiten betreffend eine Bienenallergie wurden nicht als unzumutbar erachtet. Die Beschwerde wurde daher abgewiesen. A._ muss die Gerichtskosten tragen.