Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_98/2023 vom 10. August 2023

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Das Bundesgerichtsurteil befasst sich mit einem Streitfall im Bereich der Unfallversicherung. Der Beschwerdeführer war Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH und gleichzeitig angestellt. Er erlitt einen Unfall und reichte eine Klage auf Invalidenrente ein. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich gewährte ihm teilweise eine Invalidenrente. Das Bundesgericht hob das Urteil jedoch auf und ordnete die Einholung eines Gutachtens an. Das Gerichtsgutachten wurde erstellt und das Sozialversicherungsgericht entschied erneut, dass der Beschwerdeführer Anspruch auf eine Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 19 % hat. Der Beschwerdeführer legte dagegen Berufung ein und forderte eine Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 77 %. Das Bundesgericht wies die Berufung ab und hielt fest, dass der Beschwerdeführer Anspruch auf eine Invalidenrente bei einem Invaliditätsgrad von 19 % hat. Die Gerichtskosten wurden dem Beschwerdeführer auferlegt.