Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_141/2023 vom 9. August 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Versicherungsstreit im Zusammenhang mit einer Gruppen-Krankenversicherung. Die Klägerin, eine Firma, hatte für ihr Personal eine solche Versicherung abgeschlossen. Eine Mitarbeiterin der Firma war aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig geworden und forderte Leistungen aus der Versicherung. Die Versicherungsgesellschaft weigerte sich jedoch, diese zu erbringen, da sie den Arbeitsvertrag zwischen der Mitarbeiterin und der Firma nicht als Arbeitsvertrag, sondern als Auftragsverhältnis einstufte. Das Bundesgericht entschied, dass der Vertrag tatsächlich als Auftragsverhältnis einzustufen ist und die Mitarbeiterin daher keinen Anspruch auf Leistungen aus der Versicherung hat. Das Gericht stellte fest, dass kein eindeutiges Weisungsrecht seitens der Firma über die Mitarbeiterin bestand und dass die Mitarbeiterin auch für andere Unternehmen tätig war. Daher fehlte das entscheidende Element der Subordination, das für einen Arbeitsvertrag erforderlich ist. Das Gericht hob das Urteil der Vorinstanz auf und wies die Klage der Mitarbeiterin ab, während es der Versicherungsgesellschaft gestattete, eine Rückzahlung der bereits erbrachten Leistungen zu verlangen.