Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_667/2022 vom 21. August 2023

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Der Fall handelt von A._, der im Kanton Wallis uneingeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist. Er hat am 9. Januar 2019 einen Vertragsentwurf mit B._ und C._ über den Verkauf von 333'332 Aktien der D._ SA für einen Preis von 16'666 CHF unterzeichnet. Am 21. Mai 2019 haben A._ und seine beiden Geschäftspartner ihre Aktien an die E._ Gesellschaft verkauft. Das Kantonale Steueramt des Kantons Wallis hat beschlossen, dass der aus dem Verkauf erzielte Gewinn als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit besteuert wird. A._ legte Beschwerde beim kantonalen Beschwerdegericht ein, das die Entscheidung des Steueramts bestätigte, jedoch den Nettogewinn aufgrund einer neuen Aussage reduzierte. A._ erhob gegen diese Entscheidung eine öffentliche Beschwerde an das Bundesgericht. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und entschied, dass der erzielte Gewinn als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit zu besteuern ist. Es stellte fest, dass die Kriterien für eine solche Einstufung erfüllt seien, einschließlich des planmäßigen Charakters der Transaktion und der kurzen Besitzdauer der Aktien. Das Bundesgericht wies auch den Vorwurf der Verletzung des Rechts auf Gleichbehandlung zurück. Abschließend wurde entschieden, dass die Entscheidung des kantonalen Beschwerdegerichts rechtsgültig ist und dass A.__ die Gerichtskosten zu tragen hat.