Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_929/2022 vom 17. August 2023

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Das Bundesgerichtsurteil vom 17. August 2023 betrifft den Fall eines Mediators, der sich für die Aufnahme in das Verzeichnis der beeidigten Mediatoren und Mediatorinnen des Kantons Fribourg beworben hat. Die Beschwerde des Mediators richtet sich gegen den Entscheid der Kommission für Mediation in Zivil-, Straf- und Jugendstrafsachen, die eine aktualisierte Bescheinigung über seine Qualifikation als Mediator verlangt, um in das Verzeichnis aufgenommen zu werden. Das Bundesgericht kommt zu dem Schluss, dass der Entscheid des Kantonsgerichts, der die Entscheidung der Kommission bestätigt, nicht willkürlich ist und auch keine Verletzung des rechtlichen Gehörs oder des Grundsatzes von Treu und Glauben darstellt. Der Mediator wird daran gehindert, seine Tätigkeit als Mediator in familiären Angelegenheiten im Rahmen des Zivilprozessrechts auszuüben, bis er eine aktualisierte Bescheinigung vorlegt. Der Rekurs wird daher abgewiesen und dem Mediator die Gerichtskosten auferlegt.