Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1089/2022 vom 16. August 2023

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Im Urteil vom 16. August 2023 geht es um den Fall A._, der beschuldigt wird, betrügerisch Sozialleistungen erhalten zu haben. Das Strafgericht des Kantons Genf verurteilte sie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 7 Monaten, einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen und zu einer Ausweisung aus der Schweiz für einen Zeitraum von 5 Jahren. Das Kantonsgericht teilweise das Urteil abgeändert und A._ von einem Teil der Vorwürfe freigesprochen. Die Beschuldigte hat daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht, in der sie die Ermittlung der Fakten und die Anwendung des Rechts anfechtet. Sie argumentiert unter anderem mit der Verletzung des Rechtsstaatsprinzips und der Unschuldsvermutung. Darüber hinaus wendet sie sich gegen die Anordnung der Ausweisung, da sie ihrer Meinung nach eine Verletzung ihres Rechts auf Privatsphäre und Familienleben darstellt. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und bestätigt das Urteil des Kantonsgerichts. Es hält fest, dass die Ausweisung gerechtfertigt ist und die Interessen der Allgemeinheit die privaten Interessen von A._ überwiegen. Das Gericht betont, dass die Ausweisung nur für einen Zeitraum von 5 Jahren angeordnet wurde und dass die technologischen Möglichkeiten heute ausreichen, um den Kontakt mit ihrer Familie in der Schweiz aufrechtzuerhalten. Die Gerichtskosten werden A._ auferlegt.