Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_80/2023 vom 14. August 2023

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Der Beschwerdeführer, A._, war als Schreiner bei der Stadt Genf angestellt. Im August 2020 wurde eine Verwaltungsuntersuchung gegen ihn eingeleitet. Im Juni 2022 entschied der Stadtrat, das Arbeitsverhältnis mit A._ zu beenden. A._ legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein, die teilweise gutgeheißen wurde. Die Stadt zog daraufhin ihre Kündigung zurück. A._ reichte eine Beschwerde gegen die Entscheidung ein und verlangte eine Entschädigung. Das Verwaltungsgericht bewilligte ihm eine Entschädigung in Höhe von 1'200 CHF. A.__ erhob eine Beschwerde beim Bundesgericht und verlangte eine höhere Entschädigung. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

Das Bundesgericht stellte fest, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Rahmen seiner Befugnisse lag und dass die Höhe der Entschädigung nicht willkürlich festgelegt wurde. Der Beschwerdeführer hatte keinen Anspruch auf eine höhere Entschädigung, da sein Anliegen nicht besonders komplex war und die Stadt ihre Entscheidung nicht aufgrund der von ihm vorgebrachten Argumente zurückzog. Der Beschwerdeführer wurde auch zur Zahlung der Gerichtskosten verurteilt.