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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall einer Person, die wegen falscher Angaben bei der Beantragung der erleichterten Einbürgerung die schweizerische Staatsbürgerschaft verloren hat. Die Person hatte im Jahr 2014 die erleichterte Einbürgerung erhalten, obwohl sie und ihr Ehepartner zu diesem Zeitpunkt bereits getrennt lebten. Das Gericht argumentiert, dass die Voraussetzungen für eine betrügerische Erlangung der Einbürgerung erfüllt sind und weist den Rekurs der Person ab. Das Urteil bestätigt somit die Annullierung der Einbürgerung. Das Bundesgericht argumentiert, dass die Behörden bei der Einbürgerung nach dem damals geltenden Recht beurteilen sollen, ob die Ehepartner zum Zeitpunkt der Einbürgerung eine stabile und zukunftsorientierte Ehe führen.