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Der Beschwerdeführer wurde vom Bezirksgericht des Bezirks Broye-Vully des Kantons Waadt des Raubes, der einfachen Körperverletzung, des Diebstahls, des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und weiterer Straftaten schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren, 6 Monaten und 15 Tagen verurteilt. Das Gericht ordnete auch die Einweisung des Beschwerdeführers und seine Ausweisung aus der Schweiz für eine Dauer von 10 Jahren an. Der Beschuldigte hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, jedoch wurde die Berufung vom Kantonalen Strafgericht des Kantons Waadt teilweise abgewiesen und das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Der Beschwerdeführer legte eine Beschwerde beim Bundesgericht ein und verlangte eine vollständige Freisprechung, ein neues Verfahren und seine vorläufige Freilassung. Der Beschwerdeführer kritisierte auch die Verfahrensleitung und behauptete, dass das Protokoll der Berufungsverhandlung gefälscht worden sei. Das Bundesgericht wies den Rekurs des Beschwerdeführers ab und bestätigte das Berufungsurteil des Kantonalen Strafgerichts des Kantons Waadt.