Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_154/2023 vom 8. August 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall zweier italienischer Staatsbürger, A. und B., die als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten. Ihnen wurden die Grenzgängerbewilligungen widerrufen, da die Behörde festgestellt hat, dass das Unternehmen, für das sie arbeiten, C1._ Sagl, nicht tatsächlich und dauerhaft in der Schweiz tätig ist und gegründet wurde, um die Bestimmungen über grenzüberschreitende Dienstleistungen zu umgehen. Die Unternehmen C1._ Sagl und C2._ Srl sind im selben Tätigkeitsbereich tätig und verwenden dasselbe Logo. Die C1._ Sagl verfügt über eine begrenzte Infrastruktur und nutzt Mitarbeiter der italienischen Firma. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid, da die Behauptungen der Rekurrenten keine Änderung der Schlussfolgerungen des Gerichts zuließen. Das Gericht entschied, dass die C1.__ Sagl keine nachhaltige tatsächliche Aktivität ausübt und der Entzug der Grenzgängerbewilligungen daher gerechtfertigt ist. Die Kosten des Verfahrens werden den Rekurrenten auferlegt.