Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_595/2022 vom 10. Juli 2023

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Die Beschwerden betreffen die Gültigkeit der Ergänzungswahl für ein Mitglied des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug am 25. September 2022 sowie die Frage der Plakatierung im Vorfeld dieser Wahl. Die Beschwerdeführenden machen verschiedene Rügen geltend, darunter die Verletzung politischer Rechte, des rechtlichen Gehörs und der Meinungsäusserungsfreiheit. Das Bundesgericht stellt fest, dass der Entscheid des Kantonsrats zur Gültigkeit der Wahl nicht gegen die Verfahrensrechte der Beschwerdeführenden verstößt. Auch das Verwaltungsgericht hat rechtmäßig entschieden, dass die Beschränkung der Plakatierung in der Stadt Zug auf zehn Standorte mit je einem Plakat pro Kandidatur rechtmäßig ist und keine Verletzung der Grundrechte darstellt. Daher werden die Beschwerden abgewiesen und die Kosten den Beschwerdeführenden auferlegt.