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Das Bundesgerichtsurteil vom 16. August 2023 behandelt eine Revision in einem Strafverfahren. Die Klägerin, A._, wurde in erster Instanz wegen untreuer Geschäftsbesorgung verurteilt, jedoch vom Vorwurf des Vertrauensbruchs freigesprochen. In zweiter Instanz wurde das Urteil geändert und A._ wurde wegen untreuer Geschäftsbesorgung und Beihilfe zur untreuen Geschäftsbesorgung verurteilt. Zusätzlich wurde sie zur Zahlung eines Geldbetrags an B._ SA verpflichtet. Die Entscheidungen der Vorinstanzen wurden vom Bundesgericht bestätigt. A._ reichte daraufhin eine Revisionsklage ein, die von der kantonalen Gerichtsinstanz als unzulässig abgewiesen wurde. Gegen diese Entscheidung legte A._ eine Beschwerde beim Bundesgericht ein. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, da die neuen Beweismittel, die A._ vorgelegt hatte, nicht dazu geeignet waren, die festgestellten Tatsachen zu ändern und somit keinen Anlass für eine Revision gaben.