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In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um den Fall eines Mannes namens A._, der wegen Nicht-Übergabe eines Führerscheins oder Kontrollschildern verurteilt wurde. Das Bezirksgericht verhängte eine Geldstrafe von 10 Tagessätze zu je 60 Franken, die bedingt auf drei Jahre ausgesetzt wurde, sowie eine Geldbusse von 300 Franken. Das Kantonsgericht wies die Berufung des A._ gegen dieses Urteil ab. A._ legte daraufhin eine Strafrechtsbeschwerde beim Bundesgericht ein. Er fordert seine Freisprechung oder zumindest eine neue Entscheidung in der Sache. Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung von A._ und weist die Beschwerde ab. Es stellt fest, dass A.__ als Haupttäter direkt für das Vergehen verantwortlich ist und nicht als Mitbeteiligter. Das Gericht weist auch die Behauptung des Beschwerdeführers zurück, dass seine Rolle als Aktionär keine Strafbarkeit begründen könne. Das Bundesgericht entscheidet, dass der Beschwerdeführer die Gerichtskosten zahlen muss.