Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_304/2022 vom 10. August 2023

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In diesem Bundesgerichtsurteil geht es um einen Streit bezüglich eines Baugesuchs. Die Firma F.__ SA ist Eigentümerin von zwei Grundstücken in der Gemeinde Montreux. Auf diesen Grundstücken sollte gemäß dem Baugesuch vier einzelstehende Villen gebaut werden. Nachdem das Baugesuch genehmigt wurde, haben Anwohner und andere Grundstückseigentümer dagegen Einspruch eingelegt. Das Baugesuch wurde jedoch von den Gemeindebehörden genehmigt. Die Einspruchsführer haben daraufhin beim Tribunal cantonal du canton de Vaud Beschwerde eingelegt, die jedoch abgewiesen wurde. Daraufhin haben die Einspruchsführer beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt. Sie argumentieren unter anderem, dass der Bauplan einer Vorabprüfung unterzogen werden sollte und dass der Zugang zu den Grundstücken unzureichend sei. Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgelehnt und entschieden, dass der Bauplan keiner Vorabprüfung bedurfte und der Zugang zu den Grundstücken ausreichend ist. Die Kosten des Verfahrens wurden den Beschwerdeführern auferlegt.