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Das Bundesgerichtsurteil befasst sich mit einem Fall des automatischen Informationsaustauschs (AIA) von Steuerdaten zwischen der Schweiz und Saudi-Arabien. Ein Steuerpflichtiger hat beantragt, dass seine Daten nicht an Saudi-Arabien übermittelt werden. Die Bundesverwaltung hat jedoch entschieden, dass die Daten übermittelt werden sollen. Der Steuerpflichtige hat gegen diese Entscheidung geklagt, das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch die Klage abgewiesen. In seinem Urteil bestätigt das Bundesgericht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und weist den Rekurs des Steuerpflichtigen ab. Das Gericht stellt fest, dass der AIA zwischen der Schweiz und Saudi-Arabien keine Verletzung der Grundrechte des Steuerpflichtigen darstellt und dass die Datenübermittlung rechtmäßig ist.