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Das Bundesgerichtsurteil vom 9. August 2023 befasst sich mit einem Fall des automatischen Informationsaustauschs zwischen der Schweiz und Saudi-Arabien. Eine Person, A._, hat gegen eine Entscheidung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (AFC) geklagt, die die Übermittlung von Informationen über sie an Saudi-Arabien angeordnet hat. A._ hatte geltend gemacht, dass dies zu einem unangemessenen Schaden führen würde, da in Saudi-Arabien keine Rechtsstaatlichkeit gewährleistet sei und sie dort gefährdet wäre. Das Bundesgericht hat jedoch entschieden, dass die Bedingungen des automatischen Informationsaustauschs erfüllt sind und dass die Übermittlung der Informationen an Saudi-Arabien keinen unvernünftigen Schaden für A._ darstellt. Das Gericht stellte fest, dass A._ nicht hinreichend glaubhaft gemacht hat, dass die Übermittlung der Informationen in Saudi-Arabien zu konkreten Verletzungen der öffentlichen Ordnung führen würde. Das Gericht wies den Rekurs daher ab und entschied, dass A.__ die Gerichtskosten tragen muss.