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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine administrative Verfahrensfrage zum Zugang zu amtlichen Dokumenten im Zusammenhang mit dem Asylverfahren für Personen aus Eritrea. Der Rekurrent, das Bundesamt für Justiz und Polizei, beanstandet die Entscheidung des Tribunal administratif fédéral (TAF), die teilweisen Zugang zum betreffenden Dokument gewährt hat. Der Rekurrent argumentiert, dass die Offenlegung des Dokuments die laufenden Asylverfahren beeinträchtigen und die Beziehungen der Schweiz zu Eritrea gefährden würde. Das Bundesgericht weist den Rekurs des Bundesamts ab und bestätigt die Entscheidung des TAF. Es stellt fest, dass die Begründung des Rekurrenten unzureichend ist und dass das Dokument bereits Informationen enthält, die öffentlich zugänglich sind. Das Gericht unterstreicht auch, dass der Grundsatz der Transparenz die Bürger von der Forschungsarbeit der Behörden profitieren lässt und dass der Schutz vor Missbrauch kein ausreichender Grund ist, den Zugang zu einem öffentlichen Dokument zu verweigern.