Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_154/2023 vom 17. Juli 2023

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Das Bundesgerichtsurteil behandelt einen Fall aus dem Markenrecht. Die Klägerin ist Inhaberin der Marke "X._", während die Beklagte die Marke "CLUB X._" eingetragen hat. Die Klägerin verlangt die Übertragung oder Löschung der Marke der Beklagten aufgrund einer Verwechslungsgefahr mit ihrer eigenen Marke. Die Vorinstanz hat die Klage abgewiesen mit der Begründung, dass die Parteien eine Koexistenz der Marken vereinbart hätten. Das Bundesgericht kommt zu dem Schluss, dass die Marke der Beklagten für nichtig erklärt werden muss, da die Klägerin aufgrund ihrer älteren Marke das Recht dazu hat. Das Urteil stellt fest, dass die Beklagte keine Berechtigung zur Eintragung der Marke "CLUB X.__" hatte und die Verwechslungsgefahr gegeben ist.