Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_388/2023 vom 5. Juli 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall A._ gegen das kantonale Betreibungsamt Genf und die kantonale Steuerverwaltung. Eine Frau namens A._ ist Gegenstand von vier Vollstreckungsverfahren für Arrestbeschlüsse, die von der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Genf vertreten durch die kantonale Steuerverwaltung (AFC) gegen sie eingeleitet wurden. Diese Verfahren betreffen Steuerschulden in Höhe von über 100 Millionen Schweizer Franken. Am 7. Juni 2019 wurde eine Zwangsvollstreckung vorgenommen und zwei der Verfahren wurden endgültig und zwei vorläufig vollstreckt. Die AFC beantragte die Zwangsversteigerung der beschlagnahmten Immobilien. A.__ und ihr Ehemann B._ ließen sich scheiden und beantragten eine Aufteilung der Steuerschulden. Die AFC lehnte dies ab und das Verwaltungsgericht entschied, dass die Solidarität der Eheleute aufgehoben sei und eine Aufteilung der Steuerschulden durchgeführt werden müsse. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass die laufende Steuerverfahren keine Auswirkungen auf das Vollstreckungsverfahren haben und hat die Beschwerde von A.___ abgelehnt.