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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Anfechtung eines Urteils bezüglich eines versuchten Mordes. Der Angeklagte wurde von einem Gericht in erster Instanz für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Er legte Berufung ein, die jedoch abgewiesen wurde. In seiner Revision argumentierte der Angeklagte, dass neue Beweismittel seine Unschuld beweisen könnten. Das Bundesgericht stellte fest, dass die neuen Beweise nicht ausreichend waren, um die festgestellten Tatsachen in Frage zu stellen, und wies den Revisionsantrag des Angeklagten ab. Das Gericht wies auch die beantragte Rechtshilfe ab und ordnete an, dass der Angeklagte die Gerichtskosten tragen muss.