Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_139/2023 vom 11. August 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall einer Person (A._), die mehrere Male ihren Führerschein aufgrund verschiedener Vergehen entzogen bekommen hat. Im August 2020 wurde sie beim Fahren ihres geparkten Fahrzeugs mit zwei Kugeln Kokain erwischt. Nachdem sie sich Anfang 2021 einer medizinischen und psychologischen Untersuchung unterzogen hatte, bei der der Drogenkonsum festgestellt wurde, entzog ihr der Service des automobiles et de la navigation (SAN) des Kantons Waadt vorsorglich den Führerschein. Eine weitere medizinische Untersuchung ergab, dass A._ derzeit nicht in der Lage ist, Fahrzeuge des 1. Grads zu fahren. Der SAN ordnete daraufhin an, dass sie für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis mindestens sechs Monate lang abstinent sein und eine medizinische Begleitung durchlaufen müsse. A._ erhob Einspruch gegen diese Entscheidung, der vom Bundesgericht abgewiesen wurde. Das Gericht entschied, dass der Entzug des Führerscheins gemäß Artikel 16d Absatz 1 Buchstabe b des Strassenverkehrsgesetzes (LCR) gerechtfertigt war und dass die Bedingungen für die Wiedererteilung des Führerscheins im Sinne des Verhältnismäßigkeitsprinzips lagen. Das Gericht wies den Rekurs von A._ ab und entschied, dass sie für die Wiedererlangung des Führerscheins sechs Monate lang abstinent sein und bestimmte medizinische Kontrollen durchführen müsse.