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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall von Geldwäsche, Drogenhandel und illegaler Aufenthalt. Der Angeklagte wurde vom Bundesgericht schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Zusätzlich wurde eine Ausweisung aus der Schweiz für eine Dauer von acht Jahren angeordnet. Der Angeklagte hatte sich mehrere Jahre lang in der Schweiz aufgehalten und in großem Umfang mit Kokain gehandelt. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz und erhöhte die Strafe für die Geldwäsche um zehn Monate. Es wurde festgestellt, dass der Angeklagte Gelder aus dem Drogenhandel ins Ausland transferiert hatte, um ihre illegale Herkunft zu verschleiern. Der Entscheidung des Bundesgerichts zufolge war die Strafe angemessen und die Auweisung gerechtfertigt.