Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_208/2022 vom 2. August 2023

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Das Bundesgerichtsverfahren betrifft einen Streit um eine Baugenehmigung für vier Reihenhäuser. Die Kläger A._ und B._, Besitzer benachbarter Grundstücke, legten Widerspruch gegen die Baugenehmigung ein. Sie argumentieren, dass das Bauprojekt gegen den kantonalen Richtplan verstoße und dass die Infrastruktur, insbesondere die Zufahrtsstraße und das Wasserleitungsnetz, unzureichend seien. Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Widerspruch der Kläger abgewiesen wird. Es wurde festgestellt, dass weder der Richtplan noch das kommunale Baureglement gegen das Bauprojekt sprechen und dass die Infrastruktur ausreichend ist. Die Kläger haben die Gerichtskosten zu tragen und müssen den Beklagten eine Entschädigung zahlen. Das Urteil ist endgültig und kann nicht weiter angefochten werden.