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Das Urteil betrifft ein Ausstandsgesuch in einem Scheidungsverfahren. Die Beschwerdeführerin hat das Ausstandsgesuch gegen die Richterin gestellt, die das Scheidungsurteil gefällt hat. Das Bezirksgericht lehnte das Ausstandsgesuch ab und das Obergericht trat auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin nicht ein. Die Beschwerdeführerin beantragt vor dem Bundesgericht, den Beschluss des Obergerichts aufzuheben und die Richterin im Scheidungsverfahren in den Ausstand zu treten. Ihre weiteren Anträge werden als unzulässig erklärt. Das Bundesgericht prüft die Beschwerde und kommt zum Schluss, dass das Obergericht zu Unrecht auf die Beschwerde nicht eingetreten ist. Es hebt den Entscheid des Obergerichts auf und weist die Beschwerde im Übrigen ab. Die Beschwerdeführerin wird zur Zahlung der Gerichtskosten verpflichtet, erhält jedoch unentgeltliche Rechtspflege für das Bundesgerichtsverfahren.