Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_912/2022 vom 7. August 2023

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Der Sachverhalt des Bundesgerichtsurteils ist wie folgt: Der Angeklagte A._ wurde vom Bezirksgericht wegen sexuellen Handlungen mit Kindern verurteilt. Er hat gegen das Urteil Rekurs eingelegt, der vom Kantonsgericht abgewiesen wurde. A._ hat daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht eingelegt und fordert, dass seine Verurteilung aufgehoben wird und er nicht aus der Schweiz ausgewiesen wird.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Angeklagten abgelehnt. Es stellt fest, dass die Aussagen des Opfers glaubwürdig sind und dass der Angeklagte schuldig ist. Es bestätigt auch die Ausweisung des Angeklagten, da die öffentlichen Interessen an der Ausweisung das private Interesse des Angeklagten überwiegen.

Es gibt keine Verletzung von Rechten oder Gesetzen und der Beschwerdeführer muss die Gerichtskosten tragen.