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Im vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um eine Beschwerde gegen einen Entscheid der Steuerverwaltung des Kantons Schwyz bezüglich der Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Schwyz und der direkten Bundessteuer für die Steuerperiode 2016. Die Beschwerdeführerin, die A._ AG, wurde veranlagt und angehalten, eine Wertberichtigung auf eine Beteiligung an der G._ AG nicht als steuermindernd anzuerkennen. Die Vorinstanz bestätigte die Entscheidung der Steuerverwaltung. Die Beschwerdeführerin rügt unter anderem einen Verstoss gegen das rechtliche Gehör und eine falsche Feststellung des Sachverhalts. Das Bundesgericht weist die Beschwerde vollumfänglich ab und bestätigt den Entscheid der Vorinstanz. Es kommt zum Schluss, dass die Bewertung der Beteiligung anhand der Substanzwertmethode gerechtfertigt war und die Wertberichtigung nicht anerkannt werden konnte. Die Beschwerdeführerin wird zur Zahlung der Gerichtskosten verpflichtet. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.