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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Beschwerdeführer, dem verschiedene Straftaten wie Raub, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Personenbeförderungsgesetz vorgeworfen werden. Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe, einer bedingten Geldstrafe, einer Busse und ordnete eine Landesverweisung an. Das Kantonsgericht St. Gallen bestätigte den Entscheid. Der Beschwerdeführer kritisiert die Wirksamkeit seiner Verteidigung sowie die Verhältnismäßigkeit der Landesverweisung und beantragt die Übernahme der Anwaltskosten. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab, da der Beschwerdeführer die gegen seine Verteidigung erhobenen Vorwürfe nicht ausreichend begründet. Es prüft auch die Verhältnismäßigkeit der Landesverweisung und stellt fest, dass die Voraussetzungen für einen schweren persönlichen Härtefall nicht gegeben sind und die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung überwiegen. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und legt die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer auf.