Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_210/2022 vom 2. August 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall einer Schändung. Der Beschwerdeführer wurde vom Obergericht des Kantons Zürich zweitinstanzlich der Schändung für schuldig befunden und mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten bestraft. Das Obergericht wies auch die grundsätzliche Schadenersatzpflicht des Beschwerdeführers gegenüber der Privatklägerin fest. Der Beschwerdeführer legt gegen das Urteil des Obergerichts Beschwerde ein und beantragt den Freispruch. Er rügt insbesondere eine willkürliche Beweiswürdigung und fehlende Widerstandsunfähigkeit der Privatklägerin. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und bestätigt den Schuldspruch wegen Schändung. Es hält fest, dass die Handlungen des Beschwerdeführers im Vaginalbereich als sexuelle Handlungen im Sinne des Strafgesetzbuches zu qualifizieren sind und dass die Privatklägerin zum Zeitpunkt der Tat in einer ausgelieferten Situation war und sich nicht gegen den Beschwerdeführer zur Wehr setzen konnte. Die weiteren Anträge des Beschwerdeführers sowie ein Antrag auf Prozessentschädigung der Privatklägerin werden abgelehnt. Das Urteil des Bundesgerichts wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich mitgeteilt.