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In diesem Bundesgerichtsurteil geht es um einen Fall, in dem es um die Baugenehmigung für ein Gruppenwohnprojekt geht. Die Beschwerdeführer sind Nachbarn des Projekts und haben gegen die Baugenehmigung Einspruch eingelegt. Sie argumentieren, dass der Zugang zu dem Grundstück unzureichend sei und dass der Verkehr, der durch das Projekt verursacht wird, die Sicherheit in der Nachbarschaft gefährden würde. Das Gericht entschied jedoch, dass der Zugang zum Grundstück ausreichend sei und dass genügend Möglichkeiten für Begegnungen auf der Straße vorhanden seien. Es wurde auch festgestellt, dass keine Unfälle in der Vergangenheit stattgefunden haben. Das Gericht wies die Beschwerde ab und entschied, dass die Baugenehmigung gültig ist.