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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Sachverhalt eines Mannes, der in verschiedenen Fällen versuchte Gefährdung des Lebens, Freiheitsberaubung, Nötigung und weitere Straftaten begangen hat. Er wurde zu einer langen Freiheitsstrafe und einer Landesverweisung verurteilt. Der Beschwerdeführer bestreitet seine Schuld und beanstandet die Sachverhaltsfeststellung, die Beweiswürdigung sowie die Strafzumessung und die Landesverweisung. Das Bundesgericht weist die Beschwerde größtenteils ab und bestätigt die Entscheidungen der Vorinstanz. Es werden keine schwerwiegenden persönlichen Härtefälle festgestellt, die eine Ausnahme von der Landesverweisung rechtfertigen würden. Der Beschwerdeführer muss die Gerichtskosten tragen.