Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_589/2022 vom 4. Juli 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Eigentümer A._, der ein nachträgliches Baugesuch für einen Bewirtschaftungsweg auf seinem Grundstück eingereicht hat. Die Baukommission und das Bau- und Umweltdepartement des Kantons Appenzell Innerrhoden haben das Baugesuch teilweise abgelehnt, da der beantragte Wegabschnitt nicht bewilligungsfähig war. A._ hat gegen diese Entscheidungen Beschwerde eingereicht. Das Kantonsgericht Appenzell Innerrhoden hat die Beschwerde abgewiesen und das Bundesgerichtsurteil bestätigt. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Erweiterung des Bewirtschaftungswegs nicht zonenkonform und somit nicht bewilligungsfähig ist. Zudem wurde festgestellt, dass die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustands verhältnismäßig ist. Das Bundesgerichtsurteil bestätigt daher die Entscheidungen der Vorinstanzen.