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Das Bundesgerichtsurteil befasst sich mit dem Fall eines Mannes, A.______, der in der Schweiz eine neue Asylanfrage gestellt hat, nachdem er zuvor wegen verschiedener Straftaten verurteilt wurde. Die zuständigen Behörden haben eine Anordnung zur administrativen Haft und zur Abschiebung erteilt. Der Mann hat gegen die Verlängerung der Haft bis zum 17. September 2023 Rechtsmittel eingelegt. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass die Haft und die Verlängerung der Haft rechtmäßig sind, da der Mann als eine Gefahr für die Sicherheit angesehen wird und er sich weigert, bei seinem Heimatland zurückgeschickt zu werden. Das Gericht hat auch entschieden, dass die Haft nicht aufgrund der laufenden Asylverfahren des Mannes aufgehoben werden muss, da die Durchführung der Abschiebung noch möglich erscheint. Das Gericht hat festgestellt, dass die Behörden angemessene Schritte unternommen haben, um die Abschiebung vorzubereiten, und dass der Mann nicht kooperativ war. Das Gericht hat außerdem festgestellt, dass die Verzögerung bei der Bearbeitung des Asylantrags des Mannes nicht zu einer Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes führt. Der Rekurs des Mannes wurde daher abgelehnt.