Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1202/2022 vom 2. August 2023

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In diesem Urteil des Bundesgerichts geht es um den Sachverhalt eines Verstoßes gegen die Verkehrsregeln, bei dem der Beschwerdeführer A._ und B._ zu einer Haftstrafe verurteilt wurden. Das Bundesgericht befasst sich mit verschiedenen rechtlichen Argumenten, die vom Beschwerdeführer vorgebracht werden.

Der Beschwerdeführer argumentiert unter anderem, dass die erste Anhörung des Zeugen B._ in Bezug auf die Strafprozessordnung unverwertbar war. Das Bundesgericht argumentiert jedoch, dass diese erste Anhörung dazu diente, den Fahrer des Fahrzeugs zu identifizieren, und dass zu diesem Zeitpunkt noch keine offizielle Untersuchung gegen B._ eingeleitet worden war. Daher sei diese erste Aussage verwertbar.

Der Beschwerdeführer behauptet auch, dass die Gerichte sein Recht auf Gehör verletzt hätten, indem sie die erforderlichen Beweise abgelehnt hätten. Das Bundesgericht argumentiert jedoch, dass die Gerichte die benötigten Beweise bereits ausreichend hatten und dass die zusätzlichen Beweise, die der Beschwerdeführer verlangte, nicht relevant waren.

Schließlich bestreitet der Beschwerdeführer seine Verurteilung wegen Verstoßes gegen die Verkehrsregeln. Das Bundesgericht überprüft die Beweise und argumentiert, dass die Vorinstanzen die Version des Beschwerdeführers als nicht glaubwürdig befunden haben. Sie stellten fest, dass der Beschwerdeführer vorsätzlich gehandelt habe und daher schuldig sei.

Insgesamt weist das Bundesgericht den Antrag des Beschwerdeführers auf Aufhebung des Urteils ab. Der Beschwerdeführer wird zur Zahlung der Gerichtskosten verurteilt.