Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Der Sachverhalt des vorliegenden Bundesgerichtsurteils betrifft einen Vertragsstreit im Bereich des Werkvertragsrechts. A._, der Kläger, restaurierte im Auftrag von B.A._ und den Kindern B._ eine Anzahl alter Möbel. Es entstand ein Streit über die Bezahlung der geleisteten Arbeiten. Der Kläger verlangte von allen Beklagten solidarische Zahlung von 147'564,80 Franken. Das Bundesgericht befasste sich mit verschiedenen rechtlichen Fragen, insbesondere der rechtlichen Vertretung der Kinder und der Verjährung der Forderungen. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, dass die Kinder B._ nicht passivlegitimiert seien und die Forderungen teilweise verjährt seien. Der Rekurs des Klägers wurde daher abgewiesen. Der Rechtsstreit wurde an das Bundesgericht verwiesen.