Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_155/2023 vom 12. Juli 2023

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Das Bundesgericht hat in diesem Urteil über eine Beschwerde in einem Ehescheidungsfall entschieden. Die Parteien haben 2016 in Nigeria geheiratet, blieben jedoch kinderlos und trennten sich spätestens Ende September 2019. Das Bezirksgericht Brugg hat die Ehe geschieden und den Mann zu nachehelichem Unterhalt verpflichtet. Dieser hat Berufung eingelegt, die jedoch vom Obergericht des Kantons Aargau abgewiesen wurde. Gegen diesen Entscheid hat der Mann Beschwerde eingereicht und die Aufhebung des obergerichtlichen Entscheids sowie die Rückweisung an die Vorinstanz beantragt. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass der Beschwerdeführer in seiner Begründung und Argumentation unklar und appellativ war und keine wirksame Rechtsmittelbegründung vorbrachte. Das Gericht hat zudem entschieden, dass der Beschwerdeführer nicht ausreichend dargelegt hat, inwieweit das Obergericht Rechtsfehler begangen hat. Die Beschwerde wurde daher abgewiesen und der Beschwerdeführer wurde zur Zahlung der Verfahrenskosten und zur Entschädigung der Beschwerdegegnerin verurteilt.