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Der Sachverhalt dreht sich um den Fall eines Steuerpflichtigen, der im Jahr 2018 verschiedene Abzüge in seiner Steuererklärung geltend gemacht hat. Das Steueramt hat jedoch die Abzüge für private Fahrzeugkosten, pauschale Kosten für "sonstige Berufsauslagen" und Ausbildungs- und Weiterbildungskosten nicht anerkannt. Der Steuerpflichtige hat Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt, die aber von der kantonalen Steuerrekursinstanz und dem Bundesgericht abgelehnt wurde. Der Steuerpflichtige argumentierte, dass die Verweigerung der Abzüge zu einer Ungleichbehandlung zwischen Arbeitnehmern führt, die der Quellensteuer unterliegen, und Arbeitnehmern, die ordentlich besteuert werden. Das Bundesgericht hat den Fall entschieden und festgestellt, dass die Nichtanerkennung der Abzüge unrechtmäßig war und die Abzüge für "sonstige Berufsauslagen" in Höhe von 4'000 CHF sowohl für die Bundes- als auch für die Kantonalsteuer anerkannt werden müssen. Die Angelegenheit wurde an die Steuerbehörden zur erneuten Entscheidung über die Kosten und die ersetzlichen Auslagen zurückverwiesen. Die Kosten des Verfahrens werden vom Kanton getragen und dem Steuerpflichtigen wird eine Entschädigung von 3'000 CHF für die Anwaltskosten gewährt.