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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall aus der beruflichen Vorsorge. Die Beschwerdeführerin, die Glarner Pensionskasse, hatte einer Versicherten rückwirkend die Invalidenleistungen entzogen. Die Versicherte hatte zunächst bei der Pensionskasse Graubünden eine Versicherung und war anschließend zur Glarner Pensionskasse gewechselt. Das kantonale Gericht gab der Klage der Versicherten statt und verpflichtete die Glarner Pensionskasse, ihr die Invalidenleistungen zuzusprechen. Dagegen legte die Pensionskasse Beschwerde beim Bundesgericht ein. Das Bundesgericht entschied, dass die Versicherte aufgrund neuer gesundheitlicher Beeinträchtigungen Anspruch auf Invalidenleistungen der Glarner Pensionskasse ab Dezember 2018 hat. Die Pensionskasse wurde auch zur Zahlung von Verzugszinsen verurteilt. Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Pensionskasse daher ab und bestätigte das Urteil des kantonalen Gerichts.