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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall von strafrechtlichen Untersuchungen und der Beschlagnahme von Kunstwerken. Die Beschwerdeführerinnen, A._ und B._, hatten mehrere Gemälde erworben, die im Zusammenhang mit einer möglichen Straftat standen. Das Bezirksgericht ordnete die Beschlagnahme der Gemälde an, da sie als Beweismittel dienen könnten. Die Beschwerdeführerinnen legten Beschwerde ein und beantragten die Aufhebung der Beschlagnahme. Das Bundesgericht bestätigte jedoch die Entscheidung des Bezirksgerichts und entschied, dass die Bedingungen für die Beschlagnahme erfüllt waren. Die Beschwerdeführerinnen wurden verurteilt, die Gerichtskosten zu tragen und eine Entschädigung an die Gegenseite zu zahlen.