Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
In diesem Fall geht es um den Preis für das Grundstück Nr. xxxx in der Gemeinde U._. Das Grundstück befindet sich in einem Zwischengebiet und ist Teil eines Quartierplanprojekts. A._ SA hatte das Recht, das Grundstück zu erwerben, und veröffentlichte ein öffentliches Angebot zum Verkauf des Grundstücks zu einem Preis von 137'280 CHF. Die zuständige Behörde, die ländliche Grundkommission des Kantons Waadt, lehnte den Antrag auf Genehmigung des Erwerbs ab, da der Preis als überhöht angesehen wurde. Das Kantonsgericht des Kantons Waadt bestätigte diese Entscheidung. Die Beschwerdeführerin, A.__ SA, legte eine Beschwerde beim Bundesgericht ein und beantragte eine Änderung der Entscheidung. Das Bundesgericht lehnte die Beschwerde ab und bestätigte, dass der Preis überhöht war und dass die Tatsache, dass das Grundstück in einem Quartierplanprojekt enthalten war, keinen Einfluss auf den rechtsgemäßen Preis hatte. Die Beschwerdeführerin muss die Gerichtskosten tragen.