Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_390/2022 vom 7. Juli 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Arbeitsvertrag zwischen A.__ und B._, die E. als Pflegerin für die Mutter von A. eingestellt hatten. Der Vertrag wurde mündlich geschlossen und später schriftlich festgehalten. A. und B. wurden von C., der Mutter von A., vertreten. Der Vertrag sah vor, dass E. sowohl die tägliche Pflege und Betreuung als auch die Übernachtung bei C. übernehmen sollte. Es wurde auch vereinbart, dass E. zusätzliche Aufgaben wie Einkäufe und Reinigungsarbeiten übernehmen sollte. Der monatliche Lohn von E.___ betrug 2000 Franken brutto.

Im Laufe der Jahre nahmen die Aufgaben für E.__ zu, da C._ wegen körperlicher Einschränkungen immer mehr auf Unterstützung angewiesen war. Im Dezember 2018 wurde zusätzlich noch F. als Praktikant für häusliche Hilfe eingestellt, um E. zu assistieren. E. wurde schließlich im Oktober 2018 gekündigt, da C.___ in ein Pflegeheim umziehen sollte.

Nach ihrem Ausscheiden reichte E.__ Klage ein und forderte ausstehenden Lohn, Überstundenvergütung, nicht genommene Urlaubstage und Erstattung unrechtmäßig einbehaltener Versicherungsbeiträge. Das erstinstanzliche Arbeitsgericht sprach E.____ einen Betrag in Höhe von 230'145 Franken brutto zu. Die Berufungskammer reduzierte diesen Betrag jedoch auf 160'023 Franken brutto.

Die Angeklagten haben gegen das Urteil des Berufungsgerichts Beschwerde eingereicht. Sie argumentieren, dass E.______ nur den Anspruch auf wiederum gezahlte Versicherungsbeiträge und nicht auf Lohn, Überstundenvergütung und Urlaubstage habe.

Das Bundesgericht lehnte die Beschwerde der Angeklagten ab. Es bestätigte das Urteil des Berufungsgerichts und verurteilte die Angeklagten zur Zahlung von 160'023 Franken brutto an E.__. Das Gericht entschied, dass E._ Anspruch auf den Mindestlohn laut des kantonalen Standardarbeitsvertrags für häusliche Dienstleistungen habe und dass E. Anspruch auf Vergütung für Überstunden und Nachtwachen habe. Das Gericht stellte auch fest, dass E.___ nicht alle ihre Urlaubstage genommen hatte und dass die Angeklagten zu Unrecht Versicherungsbeiträge einbehalten hatten. Daher wurden sie auch zur Erstattung dieser Beträge verurteilt.