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Das Bundesgerichtsurteil vom 4. Juli 2023 behandelt einen Fall, in dem der Kläger eine Klage wegen Kontorenditen und vertraglicher und deliktischer Haftung vor dem Genfer Kantonsgericht gegen die Beklagte Nr. 1 und den Beklagten Nr. 2 eingereicht hat. Der Kläger behauptet, dass seine Vermögenswerte von der Beklagten Nr. 2 im Auftrag der Beklagten Nr. 1 verwaltet wurden und dass er aufgrund ihrer Geschäftsführung einen finanziellen Schaden erlitten hat. Im Rahmen des Verfahrens haben die Beklagten eine Appelation angerufen und die Anrufung der A.__ Ltd. (die Appelée) als Drittbeteiligte beantragt. Das Gericht entschied, dass die Appelante zugelassen wurde. Die Appelée legte gegen dieses Urteil Beschwerde ein und forderte die Unzulässigkeit der Appelation. Das Bundesgericht erklärte die Beschwerde für unzulässig und bestätigte die Zulassung der Appelée.