Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Der Fall handelt von einem Versicherungsstreit zwischen SWICA Assurances SA und A._ über die Gewährung einer Invalidenrente und Kostenerstattung. A._ hatte im Jahr 2008 einen Unfall erlitten und wurde anschließend von SWICA betreut. Das Versicherungsamt des Kantons Wallis bewilligte A._ im Jahr 2014 eine volle Invalidenrente. SWICA beendete jedoch im Jahr 2016 die Zahlung der Taggelder und medizinischen Behandlungen und bewilligte A._ eine Invalidenrente von 11% ab Januar 2015. Ein Gerichtsentscheid im Jahr 2018 gab A._ recht und forderte SWICA auf, ein neues Sachverständigengutachten einzuholen. SWICA tat dies und bewilligte A._ im Jahr 2019 eine Invalidenrente von 18% ab Januar 2015. Das Kantonsgericht von Wallis entschied jedoch im Jahr 2022, dass A._ Anspruch auf eine Invalidenrente von 27% und Kostenerstattung über das Jahr 2015 hinaus habe. SWICA legte daraufhin Rekurs ein, der teilweise gutgeheißen wurde. Das Bundesgericht entschied, dass A._ Anspruch auf eine Invalidenrente von 23% ab Januar 2015 habe, aber keinen Anspruch auf Kostenerstattung über das Jahr 2015 hinaus. Die Gerichtskosten wurden zwischen den Parteien aufgeteilt und SWICA wurde angewiesen, A.__ eine reduzierte Entschädigung zu zahlen.