Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_924/2022 vom 13. Juli 2023

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Der angeführte Bundesgerichtsentscheid betrifft den Fall von A._, der B._ der sexuellen Nötigung und Verleumdung beschuldigte. Das erstinstanzliche Gericht verurteilte B._ zu einer Geldstrafe und zahlte A._ Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld. In der Berufung wurde das Urteil teilweise abgeändert, wobei die Vorwürfe der sexuellen Nötigung fallen gelassen wurden und das Schmerzensgeld gestrichen wurde. Der Fall wird nun ans zuständige kantonale Gericht zur erneuten Entscheidung über die Schadensersatzansprüche zurückgewiesen. Der Beschwerdeführer erhebt Rügen hinsichtlich der Beweiswürdigung und der Kostenverteilung. Das Bundesgericht gibt dem Beschwerdeführer teilweise Recht und verlangt eine neue Entscheidung über die Schadensersatzansprüche.