Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Bundesgerichtsurteil vom 30. Juni 2023 behandelt den Fall eines angolanischen Staatsbürgers namens A._. Dieser wurde vom Bezirksgericht Zürich wegen unrechtmäßigem Bezug von Sozialhilfeleistungen und Beleidigung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe sowie Geldstrafe verurteilt. Zudem wurde eine fünfjährige Landesverweisung verhängt. A._ legte Berufung ein und forderte die Aufhebung der Landesverweisung. Das Obergericht des Kantons Zürich wies die Berufung jedoch ab. Das Bundesgericht bestätigte nun diese Entscheidung und entschied, dass kein schwerer persönlicher Härtefall im Sinne von Art. 66a Abs. 2 StGB vorliegt. A._ konnte keine überzeugenden Gründe für eine Aufhebung der Landesverweisung darlegen, insbesondere nicht in Bezug auf seine wirtschaftliche Integration und familiäre Beziehungen in der Schweiz. Das Gericht wies die Beschwerde daher ab und legte die Gerichtskosten A._ auf.