Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_131/2022 vom 20. Juni 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall, in dem der Kläger, A._, gegen die B._ AG Klage wegen eines Verlusts in Höhe von EUR 252'000.-- eingereicht hat. Der Kläger hatte bei der Bank eine Anlageberatungsgeschäftsbeziehung, bei der er spekulative Anlagen getätigt hat. Das Kantonsgericht hat die Klage abgewiesen und entschieden, dass die Bank keine Vertragspflichten verletzt habe. Es stellte auch fest, dass der Kläger den Schaden nicht korrekt quantifiziert habe und daher nicht berechtigt sei, den Verlust in Höhe des negativen Interesses geltend zu machen. Das Bundesgericht hat den Rekurs des Klägers abgewiesen und die Entscheidung des Kantonsgerichts bestätigt. Es hat festgestellt, dass der Kläger nicht dargelegt hat, dass er bei einer korrekten Beratung keine alternativen Investitionen getätigt hätte. Die Gerichtskosten und Anwaltskosten wurden dem Kläger auferlegt.